R46 MietLoft - ALLGEMEINE GESCHÄFTS-UND MIETBEDINGUNGEN

Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und Sky Club Entertainment GbR - im Folgenden „Vermieter" - genannt. Der Mieter handelt und benutzt die Räumlichkeiten von R64 Miet Loft auf eigene Gefahr. Er ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Angestellte, Modelle, Auftraggeber, Gehilfen, Besucher, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Dies gilt auch für Zugangswege und Hausflure, sowie sämtliche weitere Räumlichkeiten der Sky Club Entertainment GbR.

1. Mietpreise & Stornierungskosten

Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis bzw. (z.B. bei kurzfristigen, telefonischen Buchungen) gilt die Preisliste, die wir unter www.leuchtenbau-eventlocation.de/mietloft-r64 bereitstellen. Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt, werden pro angefangene Stunde weitere Kosten laut unserer Preisliste berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Zusätzliche Kosten für Starkstrom, Klimaanlage, Beleuchtungstechnik, Veranstaltungstechnik (Beamer, Flipcharts etc.), sowie Getränkepauschale entstehen laut Preisliste. Bis zu 14 Tage vor dem gebuchten Termin kann gebührenfrei storniert werden, danach ist keine Stornierung mehr möglich. Der gebuchte Termin wird dann in Rechnung gestellt. Mit der Buchungsbestätigung wird ein verbindlicher Vertrag geschlossen.

2. Zustand der Räume

Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Bei Anmietung ist immer eine Reinigungspauschale fällig.

3. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust

Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.

4. Identifikation des Mieters

Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.

5. Dauer der Anmietung

Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Lofts gelten die oben genannten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit dem beschriebenen Zuschlag je angefangene Stunde berechnet. Die Miete versteht sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist per Vorkasse oder nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.

6. Fotografieren außerhalb unserer Räumlichkeiten

Durch die Anmietung erhält der Vermieter das Recht, Aufnahmen in unseren Räumen zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Außenbereich) ist das Fotografieren ausdrücklich untersagt.

7. Betreten der Fluchtwege / Notausgang

Das Betreten der Fluchtwege/ Notausgang ist außer bei Notfällen untersagt. Sie dürfen nicht für fotografische / filmische Zwecke genutzt werden.

8. In unseren Räumen gilt striktes Rauchverbot.

9. Schäden bei Mietbeginn

Der Mieter verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn vom einwandfreien Zustand der Räumlichkeiten und den darin enthaltenen Gerätschaften und Zubehörteilen, wie Displays, Drucker, Küchenutensilien usw. zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Mieter sofort anzuzeigen und werden protokolliert.

10. Eigene Verantwortung & Gefahr

Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt.

11. Verlassen des Büros / Beendigung der Mietzeit

Der Mieter hat bei Verlassen bzw. nach Beendigung der Mietzeit dafür eigenmächtig zu sorgen, dass alle Fenster und Türen die vom Loft zum Außenbereich führen geschlossen / abgeschlossen sind. Entstandene Schäden, die bei Nichteinhaltung durch Dritte entstehen (Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.), fallen zu Lasten des Mieters.

12. Haftung

Das vermietete Loft bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Büros vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Lofts. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind. Nichtretournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung der Ausrüstung (wie Möbel, Geräte, Dekorationsgegenstände) ist in der Raummiete enthalten. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment (z.B. Leinwand, Stative, Büroequipment) kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.

13. Höhere Gewalt

Kann das Loft aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse durch nicht angekündigte Handwerk / Bauarbeiten in Nähe des Lofts) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden, wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nichtfristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.

14. Freigabe zur Veröffentlichung / Locationrelease

Durch die vollständige Bezahlung der Raummiete erteilen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten dem Mieter, dessen Gehilfen, sowie weiteren, an der jeweiligen Anmietung teilhabenden Mietern die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in unseren Räumen. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten, sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke. Aufnahmen, die ausschließlich unsere Räumlichkeiten enthalten dürfen NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

15. Aufnahmebereiche / freizügige Aufnahmen

Freizügige und pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen untersagt. Bei Missachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollten der Mieter oder beteiligte Personen freizügige oder pornografische Aufnahmen in unseren Räumen anfertigen und veröffentlichen, gehen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus.

16. Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen

Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Räumlichkeiten umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der jeweilig zuständige Mitarbeiter / Schließer für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. die Räumlichkeiten der Sky Club Entertainment GbR umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.

17. Gültigkeit und Gerichtsstand

Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig.

18. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte

Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.

Stand: März 2021